Stiftung Warentest hat im Juli 2019 12 Bambusbecher getestet. 7 davon wurden mit “mangelhaft” bewertet, weil sie unzulässige Mengen an Schadstoffen abgaben, wenn sie mit heißen Flüssigkeiten gefüllt waren. Sie stellen eine hohe Sicherheitsgefahr dar und dürften nach unserer Ansicht gar nicht erst in den Verkauf gelangen. Die Bundesregierung muss für diese Produkte deshalb ein Verbot erlassen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz in Berlin gab bekannt, dass 2018 und 2019 insgesamt 37 Bambusgeschirr-Proben untersucht wurden. Alle überschritten den Formaldehydgrenzwert und eine auch den Grenzwert für Melamin.
Bereits 2017 veröffentlichte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart die Ergebnisse aus drei Jahren Laborarbeit mit 45 Produkten, die als Bambusgeschirr beworben wurden. 35 davon bestanden nicht nur aus Bambus. Und auch die Ergebnisse waren alarmierend:
- 11 Gegenstände gaben erhebliche Mengen Melamin und/oder Formaldehyd an das Testlebensmittel ab. Die gesetzlichen Höchstmengen für diese beiden Stoffe wurden teilweise deutlich überschritten. Formaldehydgas ist als “wahrscheinlich krebserregend beim Menschen” eingestuft. Melamin, der Ausgangsstoff für die Herstellung von Melaminharzen, kann mit einer weiteren Substanz Kristalle bilden, die zu Nierenschäden führen.
- Wenn das Geschirr aus Harnstoff-Formaldehydharzen bestand, führte die heiße Testlösung zu sichtbaren Materialveränderungen, bei einem Becher sogar zu Rissen.
- Nur bei 4 Gegenständen war die Werbung nicht irreführend und das Geschirr hielt außerdem die Höchstwerte bei der Schadstoffabgabe ein. Trotzdem erfüllten die Proben nicht die gesetzlichen Anforderungen, weil die Konformitätserklärung für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff fehlerhaft war oder die Kennzeichnung nicht ausreichte.
- Alle 35 untersuchten Bambus-Geschirrteile bzw. Coffee-to-go-Becher hätten so nicht verkauft werden dürfen.
“Vorführpflicht” und klare Kennzeichnung
Die Lebensmittelüberwachung muss aus Sicht der Verbraucherzentralen verbessert werden. So fordert der vzbv die “Vorführpflicht” für Bedarfsgegenstände aus Bambus mit Kunststoffanteilen, wenn sie für Lebensmittel verwendet werden sollen. Dadurch müssten Importeure und Hersteller solcher Gegenstände nachweisen, dass diese sicher sind, bevor sie verkauft werden dürfen.
Auch bei Aussagen zu Recyclingfähigkeit und Kompostierbarkeit muss sich etwas ändern. Die Stiftung Warentest hat von 12 getesteten Bechern auch 5 mit “mangelhaft” bewertet, weil sie die Hersteller irreführend als umweltfreundliche Alternative zu Einwegbechern beworben haben. Tatsächlich können die Becher aber nicht recycelt werden, weil sie mit Plastik verklebt und somit nicht umweltfreundlich zu entsorgen sind. Damit klar erkennbar ist, woraus Geschirr besteht, sollten Hersteller unsere Meinung nach dazu verpflichtet werden, die verwendeten Materialien am Produkt anzugeben.